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„Im Moment wird um die Liebe gerungen“

… ist ein Zitat aus diesem Beitrag vom Deutschlandfunk in der Sendung „Am Sonntagmorgen“. Er wurde mir als Feedback zum Impuls vom vergangenen Sonntag empfohlen. Der Beitrag fragt warum sich die Kirche überhaupt in die Frage der sexuellen Orientierung einmischt. 

Ein weiteres Feedback zu dem Impuls war der Hinweis zu dieser digitalen Unterschriftenkampagne von compact.de. Dort wird gefordert, dass die Kirchen ihr Sonderrecht verlieren, Mitarbeitende aufgrund der sexuellen Orientierung zu entlassen.

Mit dem Bundesrecht ist es tatsächlich vereinbar, dass die Kirchen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung entlassen dürfen. Dies geht auf eine Sonderstellung der Kirchen im Grundgesetz zurück. Der Spiegel hat in Bezug auf einen leitenden Arzt eines kath. Krankenhauses über diesen Umstand berichtet. Der Arzt wurde entlassen, weil er sich hat scheiden lassen und ein zweites Mal geheiratet hat. Nach 10 Jahren wurde entschieden: Europarechtlich war die Entlassung des Arztes unzulässig und das Europarecht steht über dem Bundesrecht.