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Schüler*innen sind am Buß- und Bettag zu beurlauben

Den Buß- und Bettag 2023 feiern wir direkt im Anschluss an das Gesprächsfrühstück am kommenden Mittwoch in der Basdorfer Kirche. Der Gottesdienst beginnt also um 10:30 Uhr. Da dies während der Schulzeit stattfindet, haben Schüler*innen das Recht, sich stundenweise beurlauben zu lassen. Denn Entsprechend der „Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb – VVSchulb)“ 8.3.a gilt:

Schülerinnen und Schüler evangelischen Bekenntnisses sind am Buß- und Bettag stundenweise für die Teilnahme am Gottesdienst zu beurlauben.

Weil es aus evangelischer Perspektive der einzige Beurlaubungsgrund ist, erwähne ich ihn in der digitalen Kirche. Unsere katholischen Geschwister haben mehr Feiertage, an denen sie sich beurlauben lassen können. Es freut mich übrigens, dass es auch Beurlaubungsgründe für jüdische und muslimische Menschen an den entsprechenden Feiertagen aufgeführt sind.