Heute wurde Pfarrer Lars Friedrich in Potsdam in der St. Nikolaikirche ordiniert. Lars hat zu Beginn des Jahres seine Pfarrstelle in unserer Region entlang der Heidekrautbahn in Ruhlsdorf-Marienwerder-Sophienstädt angetreten.
Nach dem Theologiestudium mit 1. Examen, einem Vikariat als praktischer Ausbildungsteil zum Pfarrberuf und dem sich anschließenden 2. Examen wird ihm durch die Ordination das Amt des Pfarrers durch bischöflichen Segen auf Lebenszeit anvertraut.
Es ist also ein bedeutendes Ereignis, zu dem ich hier herzlich gratulieren will.
Was die Ordination bedeutet, beschreibt §3 des Kirchengesetzes zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland:
§ 3
Ordination
( 1 ) Das mit der Ordination anvertraute Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Amt) ist auf Lebenszeit angelegt.
( 2 ) Die Ordinierten sind durch die Ordination verpflichtet, das anvertraute Amt im Gehorsam gegen den dreieinigen Gott in Treue zu führen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis ihrer Kirche bezeugt ist, rein zu lehren, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, ihren Dienst nach den Ordnungen ihrer Kirche auszuüben, das Beichtgeheimnis und die seelsorgliche Schweigepflicht zu wahren und sich in ihrer Amts- und Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.
( 3 ) Die in der Ordination begründeten Rechte und Pflichten sind für Ordinierte, die in einem kirchlichen Dienstverhältnis stehen, auch Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis.