Heute war Jan Kingreen, der Friedensbeauftragte der Landeskirche, bei uns im Konvent und sprach mit uns über den Wehrdienst. Eine KI hat meine handschriftlichen Notizen zu einem nicht nur für mich gut lesbaren Text zusammengefasst. Am Rande kam immer wieder die Friedensdenkschrift der EKD von 2025 zur Sprache, doch für eine ausführliche Diskussion fehlte die Zeit. Jan wies darauf hin, dass manche Diskussionen trotz berechtigter Kritik in eine unglückliche Richtung abgleiten, wenn einzelne Zitate ohne den gesamten Kontext hervorgehoben werden.
Die Diskussion um einen neuen Wehrdienst in Deutschland wirft grundlegende Fragen auf: Wie sichern wir Frieden und Freiheit? Welche Verantwortung trägt der Einzelne für die Gesellschaft? Und wie können junge Menschen eine persönliche Gewissensentscheidung treffen? Auch die Kirche ist gefragt, Orientierung und Begleitung anzubieten.
Neue Herausforderungen für Deutschlands Verteidigung
Der Krieg in der Ukraine und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Frage nach Deutschlands Verteidigungsfähigkeit neu aufgeworfen. Angesichts der Unsicherheit über die langfristige Verlässlichkeit internationaler Partner soll die militärische und zivile Widerstandsfähigkeit gestärkt werden.
Dazu gehört auch eine personelle Vergrößerung der Bundeswehr. Neben zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten werden mehr Reservistinnen und Reservisten benötigt.
Im Mittelpunkt der aktuellen Überlegungen steht ein neuer Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit setzt. Junge Menschen sind verpflichtet, sich durch Fragebögen zu ihrer Bereitschaft zum Wehrdienst zu äußern und zur Musterung zu gehen. Dabei ist zwischen diesen 2 verpflichtenden Verfahrensschritten und dem zur Zeit freiwilligen Militärdienst zu unterscheiden.
Eine allgemeine Wehrpflicht ist damit nicht automatisch verbunden. Ihre mögliche Wiedereinführung bleibt jedoch Teil der politischen Diskussion.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen
Unabhängig von der sicherheitspolitischen Entwicklung gilt das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Dieses Grundrecht gilt auch im Verteidigungsfall.
Wer den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern möchte, muss seine Entscheidung persönlich begründen. Dazu gehören ein entsprechender Antrag, ein Lebenslauf und eine individuelle Darlegung der eigenen Gewissensentscheidung.
Entscheidend ist nicht eine vorgefertigte Argumentation, sondern die glaubwürdige Auseinandersetzung mit den eigenen Überzeugungen, Werten und Lebenserfahrungen.
Die Kirche als Ort der Beratung und Gewissensbildung
Kirchliche Beratungsangebote zur Kriegsdienstverweigerung haben eine lange Tradition. Auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) bietet Beratung und Begleitung an. (https://www.ekbo.de/wirken/politik/friedensarbeit/deine-entscheidung)
Dabei geht es nicht darum, jungen Menschen eine bestimmte Entscheidung vorzugeben. Vielmehr sollen ergebnisoffene Gespräche helfen, die eigenen Überzeugungen zu klären.
Die persönliche Biografie spielt dabei eine wichtige Rolle: Welche Erfahrungen prägen meine Haltung zu Gewalt? Was bedeutet Frieden für mich? Welche Verantwortung bin ich bereit zu übernehmen?
Kirchliche Begleitung versteht sich somit als Unterstützung bei der Gewissensbildung – unabhängig davon, ob sich jemand für den Dienst in der Bundeswehr oder für die Kriegsdienstverweigerung entscheidet.
Zwischen Gewaltverzicht und Verantwortung
Auch innerhalb der evangelischen Friedensethik besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem grundsätzlichen Vorrang des Gewaltverzichts und der Verantwortung, bedrohte Menschen zu schützen.
Friedliche Mittel der Konfliktlösung müssen Vorrang haben. Zugleich stellt sich die schwierige Frage, ob Gewalt in äußersten Situationen gerechtfertigt sein kann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und es darum geht, Menschen vor schwerem Unrecht zu bewahren.
Die Entscheidung zwischen militärischem Dienst und Kriegsdienstverweigerung lässt sich deshalb nicht einfach in „richtig“ und „falsch“ einteilen.
Beide Haltungen können aus einer ernsthaften Auseinandersetzung mit Verantwortung, Frieden und dem eigenen Gewissen entstehen.
Wehrpflicht, Freiheit und Gerechtigkeit
Die Wehrpflicht berührt grundlegende Fragen unseres Zusammenlebens. Auf der einen Seite steht die persönliche Freiheit, den eigenen Lebensweg selbst zu gestalten. Auf der anderen Seite steht die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft.
Besonders schwer wiegt dabei, dass militärischer Dienst mit der Möglichkeit verbunden ist, andere Menschen töten zu müssen oder selbst getötet zu werden.
Deshalb ist die Freiwilligkeit eine zentrale ethische Frage.
Ebenso wichtig ist die gesellschaftliche Gerechtigkeit: Wer wird zum Dienst verpflichtet? Wie werden Sorgearbeit und andere Formen gesellschaftlicher Verantwortung berücksichtigt?
Auch zivile Dienste verdienen in dieser Diskussion Anerkennung. Die Bereitschaft, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen, darf nicht allein am Dienst mit der Waffe gemessen werden.
Was sind wir bereit zu verteidigen?
Hinter der Debatte über Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung stehen Fragen, die weit über die Bundeswehr hinausreichen:
- Was bedeutet Freiheit für mich persönlich?
- Welche Werte sind mir so wichtig, dass ich mich für sie einsetzen würde?
- Was bin ich bereit, für den Schutz anderer Menschen zu tun?
- Wo liegen die Grenzen meines Gewissens?
- Wie kann ich zum Frieden beitragen – mit oder ohne Waffe?
Diese Fragen müssen nicht nur junge Menschen beantworten. Sie betreffen die gesamte Gesellschaft.
Dabei treffen unterschiedliche Erfahrungen und Lebensgeschichten aufeinander – zwischen den Generationen ebenso wie zwischen Ost- und Westdeutschland.
Miteinander reden statt übereinander urteilen
Die Diskussion um Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung braucht Räume für einen offenen und respektvollen Austausch.
Kirche kann solche Räume schaffen. Nicht indem sie einfache Antworten liefert oder Menschen moralisch unter Druck setzt, sondern indem sie zuhört, unterschiedliche Lebensgeschichten ernst nimmt und Gewissensentscheidungen begleitet.
Dabei darf auch in bewaffneten Konflikten die Menschenwürde nicht aus dem Blick geraten. Sie gilt für alle Menschen – auch für diejenigen, die als Feinde wahrgenommen werden.
Ob Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung: Entscheidend ist, dass Menschen ihre Haltung bewusst, informiert und in Verantwortung vor ihrem Gewissen entwickeln können.
Die wichtigste Einladung lautet deshalb: Lasst uns miteinander reden.
